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Gästebücher

Gästebücher auf Zahnarzt-Homepages regelmäßig überprüfen!

Wer auf seiner Homepage ein Gästebuch eingerichtet hat, sollte dies regelmäßig warten. Jegliche Fremd- oder Eigendarstellung darf keinesfalls „marktschreierisch“ wirken.

In Deutschland erging dazu sogar ein diesbezügliches Urteil. Das Gericht verlangt eine einmal wöchentliche Wartung durch den Zahnarzt.

Für Österreich gibt kein Urteil zu diesem Thema, man kann aber von einer wohl ähnlichen Erwartungshaltung der Juristen ausgehen.

Landgericht Trier, Az.: 4 O 106/00, Mai 2001