EU-Urlaubskrankenschein E 111
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Ab wann gilt das neue Formular?
Der E 111 Neu gilt ab 1. Juli 2004.

Kein Umtausch mehr notwendig
Früher musste der Reisende bei einer ärztlichen Behandlung im Ausland zuerst das frühere Formblatt E 111 bei der zuständigen ausländischen Kasse gegen einen nationalen Anspruchsnachweis umtauschen. Das ist nun mit dem E 111 Neu" nicht mehr notwendig.

Direkte Vorlage beim Vertragsarzt oder Krankenhaus genügt
Wer ab 1. Juli ärztliche Hilfe benötigt, legt das E 111-Formular direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vor. Abgerechnet wird dann mit der zuständigen Krankenkasse in Österreich.

Gültigkeitsbereich in der ganzen EU und ...
Der neue Urlaubskrankenschein E 111 gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU, in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz.

Eigene Scheine für Nicht-EU-Länder
Neben dem E 111-Formular für den EU-Raum gibt es Auslandsbetreuungsscheine für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro und die Türkei. Autoreisende, die zum Beispiel per Landweg Richtung Griechenland reisen, sollten bei der Krankenscheinbestellung anführen, ob entlang der Route noch der eine oder andere längere Stop geplant ist. Urlauber sollten sich vor allem auch darüber informieren, ob zusätzliche Einreisebestimmungen bezüglich Krankenversicherung bestehen. Bei Destinationen wie beispielsweise Belarus (Weißrussland) oder dem Baltikum ist es möglich, dass bei Einreise ein schriftlicher Nachweis einer Krankenversicherung (Auslandsbetreuungsschein oder Versicherungspolizze) verlangt wird.

Wir ZahnärztInnen stellen das Formular für unsere MitarbeiterInnen aus
Unsere MitarbeiterInnen erhalten den Urlaubskrankenschein E 111 Neu und alle anderen Auslandsbetreuungsscheine von uns. Da das neue E 111-Formular personenbezogen ist, bekommt jedes anspruchsberechtigtes Familienmitglied ein eigenes Formular.

Karenzgeldbezieher oder Selbstversicherte beziehen das Formular vom jeweiligen Sozialversicherungsträger
Spezielle Personengruppen, beispielsweise Karenzgeldbezieher oder Selbstversicherte, können beim jeweiligen Sozialversicherungsträger direkt den Auslandskrankenschein bestellen.

Keine Kosten
Die Krankenscheine werden für die Dauer des Urlaubes ausgestellt und sind gebührenfrei.

Nur Notfallsbehandlungen werden als Kassenleistung anerkannt
Reisende sollten bedenken, dass gewisse Krankenbehandlungen auch mit Urlaubskrankenschein im Einzelfall überhaupt nicht oder nur teilweise durch die staatlichen Abkommen oder Verträge gedeckt sind (z. B. Krankenrücktransport).

Hier gilt nicht: Glücklich ist, vergißt ...
Wer verabsäumt hat, ein E 111-Formular oder einen der anderen Auslandsbetreuungsscheine mitzunehmen, kann nur mit einer nachträglichen Kostenerstattung nach den Tarifsätzen des jeweiligen Landes rechnen.

Der Besitz eines Originalformulares ist unnötig, Ausdruck am eigenen Drucker genügt
Die Anforderung eines Originalformulares ist nicht notwendig. Wer sich trotzdem eines telefonisch beim zuständigen Sozialversicherungsträger bestellt, braucht dieses dann nur selber kopieren und kann die Kopien für die eigenen Mitarbeiter entspechend ausstellen.
Es ist auch möglich, das Formular hier herunterzuladen und am eigenen Drucker in beliebiger Zahl auszudrucken. Man muss nur am Bildschirm die Einfügemarke in das Formular setzen und dann bei gedrückter STRG-Taste (oder CTRL-Taste) den Buchstaben „p“ drücken.

 

Zum Formular E111 bitte hier klicken (längere Ladezeit!) und ausdrucken