| EU-Urlaubskrankenschein
E 111
hier herunterladbar
Ab wann gilt das neue Formular?
Der E 111 Neu gilt ab 1. Juli 2004.
Kein Umtausch mehr notwendig
Früher musste der Reisende bei einer ärztlichen Behandlung im
Ausland zuerst das frühere Formblatt E 111 bei der zuständigen
ausländischen Kasse gegen einen nationalen Anspruchsnachweis
umtauschen. Das ist nun mit dem E 111 Neu" nicht mehr notwendig.
Direkte Vorlage beim Vertragsarzt oder
Krankenhaus genügt
Wer ab 1. Juli ärztliche Hilfe benötigt, legt das E 111-Formular
direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vor. Abgerechnet wird dann
mit der zuständigen Krankenkasse in Österreich.
Gültigkeitsbereich in der ganzen EU
und ...
Der neue Urlaubskrankenschein E 111 gilt in allen Mitgliedsstaaten der
EU, in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der
Schweiz.
Eigene Scheine für Nicht-EU-Länder
Neben dem E 111-Formular für den EU-Raum gibt es Auslandsbetreuungsscheine
für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro
und die Türkei. Autoreisende, die zum Beispiel per Landweg Richtung
Griechenland reisen, sollten bei der Krankenscheinbestellung anführen,
ob entlang der Route noch der eine oder andere längere Stop geplant
ist. Urlauber sollten sich vor allem auch darüber informieren, ob
zusätzliche Einreisebestimmungen bezüglich Krankenversicherung
bestehen. Bei Destinationen wie beispielsweise Belarus (Weißrussland)
oder dem Baltikum ist es möglich, dass bei Einreise ein schriftlicher
Nachweis einer Krankenversicherung (Auslandsbetreuungsschein oder Versicherungspolizze)
verlangt wird.
Wir ZahnärztInnen stellen das Formular
für unsere MitarbeiterInnen aus
Unsere MitarbeiterInnen erhalten den Urlaubskrankenschein E 111 Neu und
alle anderen Auslandsbetreuungsscheine von uns. Da das neue E 111-Formular
personenbezogen ist, bekommt jedes anspruchsberechtigtes Familienmitglied
ein eigenes Formular.
Karenzgeldbezieher oder Selbstversicherte
beziehen das Formular vom jeweiligen Sozialversicherungsträger
Spezielle Personengruppen, beispielsweise Karenzgeldbezieher oder Selbstversicherte,
können beim jeweiligen Sozialversicherungsträger direkt den
Auslandskrankenschein bestellen.
Keine Kosten
Die Krankenscheine werden für die Dauer des Urlaubes ausgestellt
und sind gebührenfrei.
Nur Notfallsbehandlungen werden als Kassenleistung
anerkannt
Reisende sollten bedenken, dass gewisse Krankenbehandlungen auch mit Urlaubskrankenschein
im Einzelfall überhaupt nicht oder nur teilweise durch die staatlichen
Abkommen oder Verträge gedeckt sind (z. B. Krankenrücktransport).
Hier gilt nicht: Glücklich ist, vergißt
...
Wer verabsäumt hat, ein E 111-Formular oder einen der anderen Auslandsbetreuungsscheine
mitzunehmen, kann nur mit einer nachträglichen Kostenerstattung nach
den Tarifsätzen des jeweiligen Landes rechnen.
Der Besitz eines Originalformulares ist
unnötig, Ausdruck am eigenen Drucker genügt
Die Anforderung eines Originalformulares ist nicht notwendig. Wer sich
trotzdem eines telefonisch beim zuständigen Sozialversicherungsträger
bestellt, braucht dieses dann nur selber kopieren und kann die Kopien
für die eigenen Mitarbeiter entspechend ausstellen.
Es ist auch möglich, das Formular hier herunterzuladen und am eigenen
Drucker in beliebiger Zahl auszudrucken. Man muss nur am
Bildschirm die Einfügemarke in das Formular setzen
und dann bei gedrückter STRG-Taste
(oder CTRL-Taste) den Buchstaben „p“ drücken.
Zum
Formular E111 bitte hier klicken (längere Ladezeit!) und ausdrucken
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