+43 1 513 37 31 office@ziv.at

Röntgenkonstanzprüfung

Dentalgeräte-Techniker anrufen zur Abnahmeprüfung (samt Mitnahme des sogenannten Prüfkörpers)

 

 

Der Dentalgeräte-Techniker muss statt eines Zahnes einen sogenannten Prüfkörper

oder röntgenisieren, in den feine Linien eingelassen sind.

Dieses Prüfkörper-Röntgenbild muss aufbewahrt werden.

Anhand später getätigter Aufnahmen desselben Prüfkörpers kann leicht festgestellt werden, ob das Röntgengerät noch immer einwandfrei arbeitet. Bei diesem Besuch wird auch noch (falls vorhanden) die

  • Verstärkerfolie von Panorama- oder Fernröntgenfilmkassetten überprüft, (und zwar auf ihre ausreichende Funktion, Abstimmung auf das Filmmaterial), ferner die
  • Entwicklungsmaschine sowie noch (falls vorhanden) die
  • Dunkelkammer (ausreichende Lichtabdichtung, brauchbare Beleuchtung).

Damit halten wir ein Referenzröntgenbild und Prüfungsunterlagen in der Hand, die für spätere Vergleiche aufzubewahren sind. Zur Dokumentation ist ein Tabellenblatt anzulegen. Wer über mehrere nicht typengleiche Röntgenapparate verfügt, muss sich  eventuell mehrere Röntgenprüfkörper kaufen, die auf den Tubus passen müssen.

In regelmäßigen Zeitabständen, für die meisten Kolleg/innen wird dies in sechs Monaten sein (genaue Angaben siehe weiter unten), fertigen wir abermals ein Prüfkörperröntgenbild an, das ebenfalls aufzubewahren ist. Damit kann man lückenlos dokumentieren, dass der Röntgenapparat konstant arbeitet.

Prüfungsintervall: vier Wertungskriterien

1: Fixmontierte zahnärztliche Röntgenapparate: 0 Punkte
Ortsveränderliche Geräte: 1 Punkte

2: Geräte bis zu zehn Jahre alt: 0 Punkte
Geräte zwischen zehn und zwanzig Jahre alt: 1 Punkte
Geräte mehr als zwanzig Jahre alt: 3 Punkte

3: Wartung gemäß Wartungsanleitung des Herstellers: 0 Punkte
Nicht gewartet: 1 Punkt

4: Anzahl der Bilder pro Woche
Bis zu 25 Bilder: 0 Punkte
25 bis 250 Bilder: 1 Punkte
Mehr als 250 Bilder: 2 Punkte

Ermittlung des Prüfungsintervalles
0 bis 3 Punkte: 6 Monate
4 bis 6 Punkte: 3 Monate
7 und mehr Punkte: 1 Monat

Sobald die ersten Erfahrungsberichte der Kollegenschaft vorliegen, wird der ZIV wieder berichten.
Hastermann, Franz: Jour fixe im Herbst 2001
Hastermann, Franz: Röntgenkonstanzprüfung. In: Zahnkrone 2 (7.12.2001), S. 24