Fortbildung

Amalgamverbot ab 1.1.2025

Ab 1.Jänner 2025 ist das Legen von Amalgamfüllungen nach derzeit gültiger Rechtslage ausnahmslos verboten.  Wir möchten Sie aus gegebenem Anlass nochmals darüber informieren, da Gerüchte kursieren, dass noch eventuell vorhandene Vorräte auch nach dem 1.1.2025 verbraucht werden dürfen – dem ist nicht so!

Wir haben in den letzten Monaten mehrfach nachdrücklich in unserem Newslettern, in Beiträgen in ORF und Puls 24 und Interviews auf die Problematik dieses Verbotes hingewiesen.

Die ZiB Redaktion hat damals (Mai 2024) aus Objektivitätsgründen eine Anfrage an die ÖGK bzw. den Dachverband gestellt und eine gewohnt herablassende Antwort erhalten:

„Es werden zeitgerecht brauchbare Lösungen bekanntgegeben.“

Sehr geehrter Herr Huss, oder wem auch immer gegenseitig die Verantwortung zugeschoben wird: Es ist schon längst Zeit für die Bekanntgabe der, zumindest aus Ihrer Sicht,  „brauchbaren Lösungen“

Aber:

Es ist nach wie vor, weit und breit keine echte Amalgamalternative im Hinblick auf Festigkeit und Dauerhaftigkeit bei akzeptabler Verarbeitungszeit und Kosten in Sicht (im Besonderen bei Pos HÖ, Pos FM, oder große F2; ganz abgesehen von Detailfragen wie Kontaktpunkte oder die 2-jährige Wiederholungssperre).

Der ZIV fordert daher mit Nachdruck:

Handeln Sie endlich! Setzen Sie sich endlich an den Tisch und sprechen Sie mit uns wie wir gemeinsam eine Lösungen für die Patient:innen der Vertragszahnärzt:innen zu Stande bringen können. Am 1.Jänner ist es zu spät!

OMR Dr. Franz Hastermann
Präsident

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