Mitgliedschaft

Werden Sie Teil einer engagierten Gemeinschaft. Als ZIV-Mitglied profitieren Sie von fundierter Vertretung, aktuellen Informationen und praxisnaher Unterstützung.

Wie werde ich Mitglied?

Erfahren Sie, wie Sie Teil unserer Gemeinschaft werden und von exklusiven Vorteilen, Fortbildungen und einem starken Netzwerk in der Zahnmedizin profitieren können.

Der Weg zur Mitgliedschaft

1
Anmeldung ausfüllen

Füllen Sie unser Antragsformular aus und teilen Sie uns Ihre beruflichen Details mit.

2
Anmeldung per e-Mail versenden

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per e-Mail an office@ziv.at

3
Prüfung der Anmeldung

Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung.

Mitgliedschaft beantragen

Vernetzte Gemeinschaft

Knüpfen Sie Kontakte zu KollegInnen, die sich ebenso für die Zukunft der Zahnmedizin begeistern wie Sie, und tauschen Sie wertvolle Erfahrungen aus.

Direkter Einfluss

Beteiligen Sie sich aktiv an Projekten, die die zahnmedizinische Versorgung in Ihrer Region verbessern.

Exklusive Veranstaltungen

Erhalten Sie Zugang zu exklusiven Veranstaltungen, die nur für Mitglieder verfügbar sind.

Vorteile für Mitglieder

Profitieren Sie von besonderen Privilegien wie vergünstigten Teilnahmegebühren.

Beitragsordnung

Beitragsordnung des ZIV ab 1. Jänner 2026

Verbandsmitglieder ab dem vollendeten 2. Jahr nach Erlangung des Facharztdekrets bzw. nach Abschluss der Prüfung zum Dr. med.dent: € 140,-

Verbandsmitglieder in den ersten 2 Jahren nach Erlangung des Facharztdekrets bzw. nach Abschluss der Prüfung zum Dr. med.dent: € 70,-

FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. Dr. med.dentes, die als AssistentInnen an der Univ.-Zahnklinik tätig sind und noch keine eigene Praxis haben, Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche sowie WohnsitzzahnärztInnen: € 35,-

Verbandsmitglieder, die in Ausbildung zum Dr. med. dentes stehen: € 15,-

Verbandsmitglieder im Ruhestand (keine Ausübung einer zahnärztlichen Tätigkeit) bzw. in Karenz: kostenlos

Sind Ehepartner Mitglieder des ZIV, zahlt der als Zweiter dem Verband Beigetretene davon nur den halben Jahresbeitrag.

Die Zahlungspflicht für die Mitgliedsbeiträge beginnt am 1. des Monats Jänner für Beitretende innerhalb der ersten Hälfte des Kalenderjahres (diese zahlen somit den vollen Jahresbeitrag) und am 1. des Monats Juli für Beitretende innerhalb der zweiten Hälfte des Kalenderjahres (sie zahlen also nur den halben Jahresbeitrag).

Antragsformulare

Unsere Antragsformulare zum Ausfüllen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an office@ziv.at