Gemäß § 9 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung vom 6.2.2018 besteht für alle „an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen“ die Verpflichtung, alle fünf Jahre eine geeignete Fortbildung von mindestens vier Stunden nachzuweisen. Davon sind auch die zahnärztlichen Assistentinnen und Assistenten betroffen. Die Themen dieser Veranstaltung befassen sich besonders mit den praktischen, aber auch rechtlichen Aspekten rund um das Thema Röntgenaufnahme und Strahlenschutz in den zahnärztlichen Ordinationen aus Sicht der Assistentinnen und Assistenten.
Fortbildungszertifikat der ÖZÄK für ZAss: 5 Fortbildungspunkte wurden anerkannt
Assistentinnen/Assistenten (Dienstgeberin/Dienstgeber ist ZIV-Mitglied) € 90,–
Assistentinnen/Assistenten (Dienstgeberin/Dienstgeber ist kein ZIV-Mitglied) € 200,–
Anmeldung ausschließlich durch die Dienstgeberin/den Dienstgeber möglich!!!
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