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EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wichtige Information für die Mitglieder des ZIV zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege!

Mit 25. Mai 2018 tritt in Österreich ein neues, federführend von  der Grünen Fraktion im Europaparlament betreutes, EU-Datenschutzrecht in Kraft, das auch die Zahnärzteschaft unmittelbar betreffen wird, weil in jeder Ordination personenbezogene Daten (vornehmlich Patientendaten) verarbeitet werden.

Das neue Datenschutzrecht soll nach dem Willen des Gesetzgebers den Schutz personenbezogener Daten verbessern. Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen wird es daher ab dem 25. Mai die Verpflichtung dazu geben, etwa bestimmte Dokumentations- und Aufzeichnungsvorschriften in der Ordination zu beachten. So ist etwa der Ablauf der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Ordination schriftlich festzuhalten (Verzeichnis von Verarbeitungsvorgängen). Auch ist verstärkt auf Datensicherheit zu achten. Dazu gibt es jeweils bestimmte Mindestanforderungen, die einzuhalten sind.

Leider gibt es im Bereich des neuen Datenschutzrechts derzeit noch sehr viele Unklarheiten. Wie so oft wurde abermals ein neues Gesetz beschlossen, ohne hierfür die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen exakt zu definieren. Auch die zuständige Datenschutzbehörde hat bislang nur wenige präzise Festlegungen getroffen.

Trotzdem sollten Sie auf den 25. Mai 2018 gut vorbereitet sein. Einen groben Überblick, erste Schritte und Empfehlungen sowie ein von Ihnen selbst leicht zu adaptierendes Formular für ein Musterverzeichnis finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer unter

http://www.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/infocenter/diverses/datenschutz-grundverordnung-2018/.

Stellen Sie, bitte, bis 25. Mai 2018 insbesondere sicher, dass Sie die Musterverzeichnisse entsprechend den individuellen Gegebenheiten in Ihrer Ordination angepasst haben und bewahren Sie sie zur jederzeitigen Auffindbarkeit gut auf. Damit haben Sie bereits einen ersten wichtigen Schritt zur Erfüllung der Erfordernisse der Datenschutz-Grundverordnung gesetzt.

Für alle Angaben, Empfehlungen und Inhalte der Musterverzeichnisse zur Datenschutz-Grundverordnung ist die Haftung des ZIV allerdings aufgrund der noch bestehenden rechtlichen Unklarheiten ausgeschlossen.

Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
MR DDr. C. Ratschew
Präsident