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ZIV Mitgliedschaft Beitragsordnung ab 1.1.2024

  • Verbandsmitglieder ab dem vollendeten 2. Jahr nach Erlangung des Facharztdekrets: € 120,-
  • Verbandsmitglieder in den ersten 2 Jahren nach Erlangung des Facharztdekrets: € 60,-
  • Verbandsmitglieder, die in Ausbildung zum Dr. med. dentes stehen sowie Wohnsitzärzte: € 15,-
  • Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, die als Assistenten an der Univ.-Zahnklinik tätig sind und noch keine eigene Praxis haben sowie Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden: € 15,-
  • Verbandsmitglieder im Ruhestand (Ärzte, die Bezüge aus dem Alters- versorgungsfonds der Ärztekammer erhalten) bzw. in Karenz: kostenlos
  • Sind Ehepartner Mitglieder des ZIV, zahlt der als Zweiter dem Verband Beigetretene davon nur den halben Jahresbeitrag!
  • Die Zahlungspflicht für die Mitgliedsbeiträge beginnt am 1. des Monats Jänner für Beitretende innerhalb der ersten Hälfte des Kalenderjahres (diese zahlen somit den vollen Jahresbeitrag) und am 1. des Monats Juli für Beitretende innerhalb der zweiten Hälfte des Kalenderjahres (sie zahlen also nur den halben Jahresbeitrag).