Gartenbaupromenade 2
1010 Wien
Österreich
Referent: MR Dr. Franz Hastermann
Seit 1.1.2011 besteht die Verpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte, alle 5 Jahre eine geeignete Fortbildung von mindestens 4 Stunden (sofern die Tätigkeit auf eine Zahnarztordination beschränkt) ist, nachzuweisen. (§ 82 (1) Allgemeine Strahlenschutzverordnung v. 1.8.2020)
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat schriftlich bescheinigt (2021-0.690.478), dass die Veranstaltung den Forderungen des § 82 Abs. 1 Z 1 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020, BGBl. II Nr. 339/2020, entspricht.
Rechtliche Grundlagen und deren praktischen Auswirkungen für Bewilligung, Überprüfung und Betrieb werden ebenso besprochen wie bauliche Konsequenzen. Nutzen und Grenzen neuer Verfahren und Aufnahmetechniken (z.B.: DVT) mit Fallbeispielen runden die Veranstaltung ab.
ZFP-ÖZÄK: 5 Fortbildungspunkte werden eingereicht
Teilnahmegebühr (inkl. 20 % USt.):
Allgemein: EUR 100,-
ZIV-Mitglieder: kostenlos
Anmeldung nur über untenstehendes Formular oder per Email: office@ziv.at
Anmeldeschluss: Do. 8.9.2022, 12 Uhr
Die Teilnahme an dem Webinar (MS Teams) erfolgt per Teilnehmer-Endgerät PC/Tablet/Smartphone und Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite.