Gartenbaupromenade 2
1010 Wien
Österreich
Referent: MR Dr. Franz Hastermann
Gemäß § 9 der medizinischen Strahlenschutzverordnung vom 6.2.2018 besteht für alle „an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen“ die Verpflichtung, alle 5 Jahre eine geeignete Fortbildung von mindestens 4 Stunden nachzuweisen. Davon sind auch die zahnärztlichen AssistentInnen betroffen.
Diese Fortbildung ist erstmals bis 31.12.2023 nachzuweisen. Wegen der großen Nachfrage bieten wir diesen Kurs ein zweites Mal an!
Die Themen dieser Veranstaltung befassen sich besonders mit den praktischen, aber auch rechtlichen Aspekten rund um das Thema Röntgenaufnahme und Strahlenschutz in den zahnärztlichen Ordinationen aus Sicht der AssistentInnen.
Teilnahmegebühr (inkl. 20 % USt.):
AssistentInnen allgemein: EUR 50,-
AssistentInnen, deren DienstgeberIn ZIV-Mitglied ist: kostenlos
Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich!